Die Goldene Bulle

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Eines der ersten Grundgesetze im Römischen Reich nannte sich die Goldene Bulle. Es handelte sich dabei um Vorschriften, die bei der Wahl der Kurfürsten und der Krönung von Königen und Kaisern zu beachten waren. Sie gilt heute als das wichtigste Dokument in der Verfassung des mittelalterlichen Reiches und wurde von Karl dem Vierten erstmals verkündet. Für ihn galt es als unumstößlich, dass er als Einziger über dem Gesetz stand und aus diesem Grund auch das Recht hatte, neue Gesetze zu erlassen.

Die häufigen Unruhen, die der Wahl des Königs vorausgingen, veranlassten den damaligen Herrscher dazu, dies per Dekret zu verhindern. Es wurde also per Gesetz die Thronfolge und die Wahl des künftigen Herrschers bindend festgelegt. Damit war auch verbunden, dass dem Papst ein Mitspracherecht abgesprochen wurde. Da dieses Gesetz in Nürnberg verabschiedet und im Jahr 1356 auch dort verkündet wurde, ging es als Nürnberger Gesetzbuch in die Geschichte ein und ist auch heute noch unter diesem Namen bekannt. Einige Veränderungen beschlossen die Verantwortlichen später in der Stadt Metz und diese kamen am Ende des gleichen Jahres zum Tragen.

Die goldene Bulle

Die Goldene Bulle legte fest, dass der Kaiser von den Kurfürsten gewählt werden musste. Sie trafen sich dann einmal im Jahr, um mit ihm über die Geschicke des Reiches zu beraten. Das Gesetz bestimmte ebenfalls, dass die Kurfürsten eine Immunität erhielten und ihr Titel an den erstgeborenen, ehelichen Sohn vererbt wurde. Das Ende des Streits bei der Thronfolge und das Ernennen von sogenannten Nebenkönigen wurden durch dieses Dekret erreicht und sorgte für mehr Ruhe im Land. Die Erweiterungen, die man in der Stadt Metz beschloss, behandelten vor allen Dingen Fragen zum Protokoll und die Erhebung von Steuern. Auch die Strafen, die bei Verschwörungen gegen einen Kurfürsten verhängt wurden, legte man dabei schriftlich nieder.

26.03.2012 - geschrieben von Oliver Schmid

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